Stromberg

Justiz prüft Vorwürfe gegen Sternekoch Lafer

Johann Lafer, wie man ihn kennt: Mit selbstbewusstem Lächeln posiert der Sternekoch vor der Stromburg.
Johann Lafer, wie man ihn kennt: Mit selbstbewusstem Lächeln posiert der Sternekoch vor der Stromburg. Foto: picture alliance

Dieses Gericht könnte Sternekoch Johann Lafer übel aufstoßen: Während er sich auf seiner glamourösen Internetseite ausdrücklich zu seiner Verantwortung gegenüber seinen Beschäftigten bekennt, haben zwei ehemalige Mitarbeiter den am Herd wie auch bei der Selbstdarstellung überaus kreativen Österreicher verklagt.

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Von unserem Redakteur Kurt Knaudt

Er sieht sich mit zwei unangenehmen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und (vorerst) einer für ihn möglicherweise noch gefährlicheren Strafanzeige konfrontiert. Das könnte zumindest seinem durch eine geschickt gewürzte Öffentlichkeitsarbeit aufgebauten Image schaden.

Die ehemalige Haushälterin von Sternekoch Johann Lafer hat nach uns vorliegenden Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen ihren früheren Chef Strafanzeige wegen Betrug und des Verdachts der Steuerhinterziehung gestellt. Über ihre Ansprüche gegen Lafer wird unabhängig davon am Donnerstag, 21. August, in einer Sitzung vor dem Arbeitsgericht Bad Kreuznach verhandelt. Darüber hinaus gibt es noch einen zweiten aktenkundigen Fall: Ein Vietnamese, der bis Januar 2012 mehr als zehn Jahre in der Spülküche des Restaurants „Le Val d'Or“ auf der Stromburg tätig war, hat Lafer ebenfalls verklagt. Auch er erwägt nach Informationen unserer Zeitung eine Strafanzeige.

Der nächste Gütetermin am Arbeitsgericht ist am 2. September

Bei einem Gütetermin geht es am Dienstag, 2. September, am Arbeitsgericht Bad Kreuznach um einen Betrag von rund 57.000 Euro, den der gebürtige Österreicher rückwirkend an Sozialversicherungsbeiträgen für den Vietnamesen nachzahlen soll. Er wird von demselben Bad Kreuznacher Anwalt wie die Haushälterin vertreten. Ihr Vorwurf vor dem Arbeitsgericht: Der Sternekoch habe in den Jahren 2011 bis 2014 für sie zu geringe Sozialabgaben abgeführt, also etwa für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem soll er die Kosten für die private Haushaltshilfe über zwei seiner Firmen abgerechnet haben. Ihr Gehalt sei in einen sozialversicherungspflichtigen Job über 500 Euro brutto sowie einen Minijob auf 400-Euro-Basis, für den weniger Sozialabgaben entrichtet werden müssen, aufgeteilt worden.

Die Ex-Haushälterin von Johann Lafer wirft dem Koch unter anderem vor, dass er Kosten für sie teils als Betriebsausgaben für sein Restaurant abgesetzt hat. Foto: Kurt Knaudt
Die Ex-Haushälterin von Johann Lafer wirft dem Koch unter anderem vor, dass er Kosten für sie teils als Betriebsausgaben für sein Restaurant abgesetzt hat.
Foto: Kurt Knaudt

Die 57-Jährige behauptet, mehr als eine Putzfrau gewesen und definitiv als Haushälterin in der Privatvilla der Familie in Guldental beschäftigt gewesen zu sein. Lafer habe, bevor sie dort anfing, mehrfach darauf hingewiesen, dass er von ihr in diesem Job absolute Diskretion verlange. Während Aussagen zum Privatleben der Lafers für sie tabu sind, geht sie hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Seite ihres Jobs ins Detail.

Sie gibt an, dass Lafer ihr Gehalt über sein Restaurant „Le Val d'Or“ auf der Stromburg und das „Table d'Or“ in Guldental, nach eigenem Bekunden „die modernste Kochschule der Welt“, abgerechnet habe. Auf diese Weise konnte er diese Ausgaben als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Sie sei mit ihren zwei Beschäftigungen bei Lafer zuletzt auf 836,31 Euro im Monat gekommen.

Regelmäßig aber habe sie mehr als die vereinbarten Stunden gearbeitet. Mit ihrem Stundenzettel sei sie dann zu Lafers Buchhaltung gegangen. „Dort habe ich dann das restliche Geld in bar in einem Kuvert bekommen.“ Eine schriftliche Bestätigung habe sie jedoch nie erhalten. Bezeugen könne das aber ihr Ehemann, der sie stets begleitet habe, „weil wir anschließend immer zum Einkaufen gefahren sind“. Nach ihren Angaben ist sie kein Einzelfall. Wie die 57-Jährige behauptet, sei es bei Lafer übliche Praxis, einen Teil der geleisteten Arbeitsstunden in bar auszuzahlen, wenn diese das Maß der geringfügigen Beschäftigung überschreiten. Die kämpferische Ex-Mitarbeiterin bestätigt, dass Lafer nach dem Gütetermin im Mai vor dem Arbeitsgericht bereits 8098,84 Euro auf ihr Konto überwiesen hat. Wobei sie rätselt, wie diese Summe zustande kommt. Nach ihrer eigenen Rechnung sind nämlich jetzt immer noch knapp 3000 Euro offen.

Warum hat sie erst nach knapp drei Jahren aufbegehrt? „Mir ist leider erst spät klar geworden, dass dieses System ihm nutzt und mir letztlich durch reduzierte Rentenansprüche schadet.“ Ihr geht es inzwischen aber auch um Gerechtigkeit – und ums Prinzip: Moralisch verwerflich findet die 57-Jährige das Verhalten des „Grand Chef“, wie er auf seiner Internetseite genannt wird. und auf der er mit dem Slogan „Ein Leben für den guten Geschmack“ für sich und sein „Genuss-Netzwerk“ wirbt. Während er einen aufwendigen Lebensstil führe, speise er seine Mitarbeiter mit spärlichen Löhnen ab und reduziere seine Ausgaben durch Minijob-Tricksereien – für sie auch ein eklatanter Widerspruch zu Lafers Strahlemann-Image in der breiten (Fernseh-)Öffentlichkeit.

Sie will keine schmutzige Wäsche waschen

Nach drei Jahren als Haushälterin will sie dazu nur so viel sagen: „Ich habe ein völlig anderes Bild von ihm.“ Es gebe dazu viel anzumerken. Schmutzige Wäsche aber will die gebürtige Frankfurterin, die mit ihrem Mann in Stromberg in der Nähe ihres früheren Arbeitsplatzes wohnt, nicht waschen.

Im September 2013 habe Lafer ihr nach knapp drei Jahren als Haushälterin angeboten, dass sie wie früher wieder als Spülkraft auf der Stromburg arbeiten könne. Beide Seiten seien damit einverstanden gewesen. Doch als sie schriftlich die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge einforderte, habe Lafer über seinen Anwalt reagiert. Ob die schließlich von dieser Seite ausgesprochene Kündigung gültig ist, muss vor Gericht geklärt werden. Sie selbst geht davon aus, dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht.

Rätselhaft bleibt, warum Lafer nicht eingelenkt und sich mit seiner ehemaligen Mitarbeiterin geräuschlos ohne öffentliche Verhandlung geeinigt hat. Fühlt er sich juristisch auf der sicheren Seite? Hält er sich für unangreifbar? Oder hat er Angst, ein Fass aufzumachen, weil andere Mitarbeiter ermutigt werden könnten, ebenfalls Nachforderungen zu stellen? Das über Jahre sorgfältig aufpolierte Glanzbild hat durch die bundesweite Berichterstattung über den Fall der Haushälterin jedenfalls bereits erste Kratzer erhalten. Die 57-Jährige hat alle von ihr lückenlos gesammelten Abrechnungen und Daten zu ihrem Fall und dem des vietnamesischen Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft Koblenz übergeben – und nicht nur sie ist jetzt gespannt, wie diese auf die Anzeige und die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe gegen Johann Lafer reagiert. Diese würden zurzeit geprüft, fasst Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gandner auf Anfrage unserer Zeitung den Stand der Dinge zusammen.

Der Anwalt meint: Das ist der Privatsphäre zuzurechnen

Der Sternekoch selbst schweigt zu den von unserer Zeitung an ihn gerichteten Fragen. Dazu wolle sich Lafer nicht äußern, ließ er über seinen bekannten Berliner Anwalt antworten. Und der hält „eine Berichterstattung über diesen Fall“ für rechtswidrig. Begründung: Er sei „der Privatsphäre des Mandanten zuzurechnen“.