Leere Taschen? Wer sich überschuldet hat, soll künftig im Idealfall schon nach drei Jahren wieder finanziell Boden unter den Füßen spüren.Foto: dpa
Wer seine Schulden dauerhaft nicht zurückzahlen kann, ist insolvent. Gelingt es dem Schuldner nicht, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, bescheinigt ein Anwalt oder ein Schuldnerberater das Scheitern der Verhandlungen. Danach kann das Insolvenzverfahren vor einem Amtsgericht eröffnet werden. Am 1. Juli treten nun neue Regeln in Kraft. Die wichtigsten Änderungen:
Lesezeit: 1 Minute
Turbo-Schuldenabbau: Schon nach drei Jahren kann Verbrauchern die Restschuld erlassen werden. Voraussetzung: Sie müssen in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlen.
Verkürztes Verfahren: Nach fünf Jahren kann das Verfahren künftig um ein Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in dieser Zeit die Kosten ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.