Bundesverfassungsgericht: Zweifel am Betreuungsgeld

Die Abgeordneten des Bundestages haben in den vergangenen Jahren kaum je so erbittert über ein Gesetz gestritten wie über das Betreuungsgeld. Die Prämie für Eltern, die ihre unter Dreijährigen Kinder zu Hause betreuen und keine Kita in Anspruch nehmen, spaltete Parlament wie Gesellschaft. Mit Spannung war deshalb nun der Auftakt der Karlsruher Verhandlung über das Betreuungsgeld erwartet worden. Die ersten Einlassungen der Richter zeigen, dass die umstrittene Leistung juristisch doch noch auf wackeligen Füßen stehen könnte.

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Die Karlsruher Verhandlung über das hochumstrittene Betreuungsgeld galt als äußerst brisant. Und doch gab es am Dienstag gleich am Anfang Gelächter. Da hatte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof Ferdinand, bei der Feststellung der anwesenden Prozessteilnehmer doch tatsächlich vergessen, die Vertreter Bayerns aufzurufen. „Das war aber keine Absicht oder irgendein Hinweis“, beeilte sich Kirchhof zu versichern. Und holte das Versäumte schnell nach.

Ausgerechnet die Bayern hatte er übersehen – dabei ist die Familienleistung doch im August 2013 auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Danach bekommen jene Eltern monatlich 150 Euro, die ihr kleines Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreuen lassen, sondern im privaten Umfeld. Hamburg hatte dagegen geklagt. Es hält die Prämie für verfassungswidrig.

Gegner des Klägers sind selbst Gegner des Gesetzes

Doch abgesehen von den umstrittenen rechtlichen Fragen rückte der Prozesstermin auch ein politisch pikantes Detail ins Rampenlicht: Der juristische „Gegner“ des klagenden Hamburgs ist das Bundesfamilienministerium – und damit Ministerin Manuela Schwesig (SPD), die als vehemente Gegnerin der Prämie gilt.

Aus Bayern war eigens Familienministerin Emilia Müller (CSU) nach Karlsruhe gekommen, um das Betreuungsgeld vehement zu verteidigen. Schwesig hingegen verzichtete auf einen Auftritt – sie schickte ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD). Der jedoch hatte in seiner Zeit als Staatsrat in Hamburg die Klage des Landes für das Verfassungsgericht mit ausgearbeitet – und stand damit vor einer heiklen Aufgabe. CSU-Chef Horst Seehofer hatte am Montag noch angekündigt, seine Partei werde den Prozess „mit Argusaugen“ beobachten.

In seinem ersten und einzigen Statement verteidigte Kleindiek die Familienleistung zwar selbstbewusst, aber doch mit rein formalen Argumenten: Der Bund habe das Betreuungsgeld einführen dürfen, um im Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, und sei damit auch zuständig gewesen.

Kein Wort sagte er zu den inhaltlichen Einwänden vieler Kritiker: Etwa ob die Leistung alte Rollenbilder zementiert und damit Frauen benachteiligt oder ob sie besonders bildungsferne und Familien mit Migrationshintergrund davon abhält, ihre Kinder möglichst früh in Kitas zu schicken. Nur so viel: Mit der juristischen Stellungnahme der Bundesregierung seien keine politischen Aussagen getroffen worden. Dann überließ Kleindiek das Feld der Prozessvertreterin. Es zeigte sich, dass die Richter das Betreuungsgeld durchaus kritisch sehen.

Weniger Fragen hatten sie dabei zu den ins Feld geführten Zahlen, etwa dass rund 95 Prozent der Bezieher des Betreuungsgeldes Mütter sind. Oder zum Vortrag von Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD), wonach die Sprachdefizite umso geringer werden, je länger ein Kind in die Kita geht.

Bedenken sind nach aktuellen Daten berechtigt

Der Direktor des Deutschen Jugendinstitus, Thomas Rauschenbach, erklärte gegenüber unserer Zeitung am Rande des ersten Verhandlungstages: „Aktuelle Daten zeigen, dass die staatliche Förderung häufiger von Familien mit Migrationshintergrund und von mehr Müttern mit niedrigerem Schulabschluss in Anspruch genommen wird.“ Befürchtungen der Kritiker, eher bildungsferne Familien könnten das Betreuungsgeld dem Kitabesuch ihres Kindes vorziehen, wären damit berechtigt.

Das Betreuungsgeld könnte aber an einer ganz anderen Frage scheitern: Denn einige Richter waren nicht davon überzeugt, dass der Bund für die Schaffung eines solchen Betreuungsgeldes wirklich zuständig war. Nach dem Grundgesetz darf der Bund derartige Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen regeln, etwa wenn nur so gleichartige Lebensverhältnisse in Deutschland geschaffen werden können. Sonst sind die Länder am Zug.

Bayern und die Bundesregierung argumentieren hier damit, das Betreuungsgeld sei Teil eines Gesamtkonzeptes zur Familienförderung. Stichwort war der gleichzeitig eingeführte Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – und damit ist aus Sicht der Befürworter der Bund zuständig.

Richter mit juristischen „Bauchschmerzen“

Viele Richter befürchten allerdings offenbar eine Art Dammbruch, sollte das ohne Weiteres durchgehen: Wenn man das grundsätzlich zuließe, „würde das enorme Spielräume für den Bund schaffen“, merkte beispielsweise die Berichterstatterin Gabriele Britz an. Außerdem könne man mit einem vermeintlichen Gesamtkonzept dann alles bundeseinheitlich regeln, auch die Schulpolitik, merkte ein Richter spitz an. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird noch in diesem Jahr erwartet.

Diana Niedernhöfer/Rena Lehmann