Insolvenzverwalter überzeugt: Herausnahme der Rennstrecken vom Tisch
„Wir wurden in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, so deren Sprecher Pietro Nuvoloni gegenüber unserer Zeitung. „Die Forderung, die Rennstrecken aus dem Verkaufsprozess herauszunehmen, ist vom Tisch.“ Die erste Phase des Verkaufsprozesses endet am 12. Juni. Bis dahin sollten potenzielle Investoren und Käufer ihr Interesse bekundet haben. Ein öffentliches Zugangsrecht kann auch später eingearbeitet werden. Zahl und Identität der Kaufinteressenten bleibt unter Verschluss. Angeblich soll aber sogar jemand die Achterbahn (Ring-Racer) erwerben, demontieren und woanders wieder aufstellen wollen. db