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Brüssel/Luxemburg

Die Privatsphäre gab es nicht mehr – Hintergründe des Urteils gegen die Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist endgültig gescheitert. Deutlicher als erwartet haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg die Regelungen zurückgewiesen. Unser Brüsseler Korrespondent Detlef Drewes sagt, woran sich die Richter besonders gestoßen haben.

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Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung eigentlich genau? Es geht um die Erfassung aller so genannten Verkehrsdaten, die bei einem Telefonat, bei einer Mail oder beim Internetverkehr anfallen. Also: Wer telefoniert wann und von wo mit wem? Wer schreibt wem wann und von welchem Rechner eine Mail? Wer hat sich wann wo ins Internet ...