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Mainz

„Ode an die Freude“: Beethoven-Protest in Mainz nicht vor Gericht

Foto: dpa

Der Protest des Mainzer Staatstheaters mit einer lautstark vorgetragenen „Ode an die Freude“ gegen eine AfD-Kundgebung landet nicht vor Gericht. Allerdings könnte gegen den Intendanten und die Ensemble-Mitglieder ein Bußgeld verhängt werden, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

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Sänger und Musiker des Theaters hatten im November so laut Beethovens Hymne gesungen, dass sie damit eine Kundgebung der AfD mit dem Titel "Gegen das Asylchaos" störten. Die AfD und die Polizei hatten Strafanzeige wegen Störung einer genehmigten Versammlung sowie Nötigung gestellt. Das Verfahren sei eingestellt worden, da die Kundgebung ...