Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat. Daniel Karmann/dpa
Völkische Gesinnung, rassistische Tiervergleiche, Kontakte zu rechtsextremen Gruppen: Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Führende AfD-Politiker aus RLP spielten eine wesentliche Rolle.
Seit Anfang Mai hat der Verfassungsschutz keine Zweifel mehr: Das Bundesamt stufte die Alternative für Deutschland als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Schon viele Jahre ist die AfD im Visier der Verfassungsschützer. Erst galt die Partei als sogenannter Prüffall, dann als rechtsextremistischer Verdachtsfall – nun hat sie die letzte Stufe erreicht.