Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland die Reerdigung dauerhaft als neue Bestattungsart zugelassen. Der Landtag beschloss vergangene Woche einstimmig eine Änderung des Bestattungsgesetzes. Rheinland-Pfalz will die Bestattungsform nicht ermöglichen. Christian Charisius. picture alliance/dpa
Rheinland-Pfalz will die in Schleswig-Holstein neu zugelassene Bestattungsform der Reerdigung nicht erlauben. Wir haben den gemeinnützigen Trauerverein Aeternitas gefragt, wie er die Entscheidung und Begründung des Gesundheitsministeriums bewertet.
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Nach der Novellierung des Bestattungsrechts hat Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben das modernste Bestattungsgesetz in Deutschland. Die in Schleswig-Holstein nun zugelassene Bestattungsform der Reerdigung lehnt das Land dennoch ab. Das zuständige Gesundheitsministerium von Clemens Hoch (SPD) begründete die Absage damit, dass die Reerdigung nicht unter die zulässige Art der Erdbestattung falle.