Für wen die Regel gelten soll
Schulen: Verbot der privaten Handynutzung ab 1. Februar
Digitale Medien sollen für Lernzwecke in den Schulen benutzt werden dürfen - die privaten Handys und Smartphones hingegen nicht.
Digitale Medien sollen für Lernzwecke in den Schulen benutzt werden dürfen - die privaten Handys und Smartphones hingegen nicht. Das erklärte die neue rheinland-pfälzische Bildungsministerin Ute Eiling-Hütig bei einer Pressekonferenz vor dem Schulstart am Montag.
Marijan Murat/dpa

Nun beschlossene Sache: Im am Montag beginnenden neuen Schuljahr kommt das Verbot der privaten Handynutzung an rheinland-pfälzischen Schulen. Was Schüler und Eltern wissen müssen – und welche Neuerungen es noch gibt.

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An den rheinland-pfälzischen Schulen soll ab dem 1. Februar 2027 ein Verbot der privaten Handynutzung während der gesamten Schulbesuchszeit bis einschließlich der zehnten Klasse gelten. Das schließt auch Pausen und Ganztagsangebote ein. Das gab die neue Landesbildungsministerin Ute Eiling-Hütig (CDU) kurz vor dem Ende der Sommerferien und dem Schulstart am Montag in Mainz bekannt.

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