Wer eine Waffe besitzen oder bei sich tragen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Das gilt auch für Schreckschusswaffen oder Pfefferspray. Einige Details im Überblick:
1 Kleiner Waffenschein: Damit darf man sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die ein Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen) haben, führen. Dieser Schein muss bei den Landkreisen oder der Verwaltung kreisfreier Städte beantragt werden.