Oberverwaltungsgericht: Im Thekenraum darf geraucht werden
Rheinland-Pfalz
Oberverwaltungsgericht: Im Thekenraum darf geraucht werden
Rheinland-Pfalz - Im Thekenraum einer Kneipe darf zumindest vorläufig geraucht werden, wenn es einen anderen rauchfreien Raum gibt.
Rheinland-Pfalz – Im Thekenraum einer Kneipe darf vorläufig geraucht werden, wenn es einen anderen rauchfreien Raum gibt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht Unklarheit bei der Regelung, die das Rauchen in „Nebenräumen“ zulässt. Die Entscheidung dürfte Gesprächsstoff in vielen Dorfkneipen liefern.