Rheinland-Pfalz
Neuer Streit um das Tanzverbot im Land

Besonders die Kirchen machen sich für ein Tanzverbot und den Schutz der Feiertage stark. Damit achte man die religiösen und kulturellen Wurzeln.

DPA

Rheinland-Pfalz - Darf man am Karfreitag und am Karsamstag das Tanzbein schwingen und sich in einer Diskothek amüsieren? Das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz verbietet ein solches Vergnügen – aus Respekt vor dem höchsten Feiertag der evangelischen Christen.

Rheinland-Pfalz – Darf man am Karfreitag und am Karsamstag das Tanzbein schwingen und sich in einer Diskothek amüsieren? Das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz verbietet ein solches Vergnügen – aus Respekt vor dem höchsten Feiertag der evangelischen Christen.

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