Urteil am Landgericht Koblenz
Nach Geisterfahrt: Haftstrafe und Entziehungsanstalt
Am Koblenzer Landgericht ist der Prozess um eine mutmaßliche Brandstiftung und eine Geisterfahrt auf der A61 nun durch ein Urteil beendet worden. (Symbolfoto)
Frank Rumpenhorst/dpa

Ein 39-Jähriger soll im Februar dieses Jahres unter Drogeneinfluss auf der A61 als Geisterfahrer auf Polizeiautos zugefahren sein. Nun ist am Koblenzer Landgericht ein Urteil gefallen. Details und Hintergründe.

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Im Prozess um eine mutmaßliche Brandstiftung sowie eine Geisterfahrt unter Drogeneinfluss auf der A61 im Februar dieses Jahres ist am Koblenzer Landgericht nun ein Urteil gefallen. Laut Gericht ist der 39-jährige Angeklagte der fahrlässigen Brandstiftung und des vorsätzlichen Vollrausches schuldig.

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Rheinland-PfalzJustiz

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