Mainzer Amtsgericht führt das Finanzministerium des Landes vor
Mietpreisbremse fällt: Mainzer Amtsgericht führt das Finanzministerium des Landes vor
Das Mainzer Amtsgericht hat die Landesverordnung, die als Mietpreisbremse bekannt ist, für unwirksam erklärt. Foto: dpa
picture alliance / Andreas Arnol

Mainz. Seit nahezu vier Jahren gilt in drei Städten in Rheinland-Pfalz die Mietpreisbremse. Jetzt aber hat das Amtsgericht Mainz die Landesverordnung dazu für unwirksam erklärt und die Klage im Auftrag eines Mieters abgewiesen. Der Bund habe für die Umsetzung der Mietpreisbremse in den Ländern ausdrücklich eine Begründung gefordert, erklärte das Gericht. Das Finanzministerium habe erst im September 2018 eine Begründung für die Verordnung auf seiner Internetseite veröffentlicht. „Eine Veröffentlichung erst drei Jahre später führt zur Unwirksamkeit der Verordnung“, heißt es in dem Urteil.

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Im Unterschied zu einem vom Parlament verabschiedeten formellen Gesetz kann die Wirksamkeit einer Rechtsverordnung von jedem Gericht untersucht werden. „Jedes Gericht darf prüfen: Gibt es diese Anspruchsgrundlage überhaupt?“, erklärte ein Sprecher des Amtsgerichts.

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