Rheinland-Pfalz
Merkel nach Ahrtal-Besuch bei Facebook beleidigt: Auf Zahl der Follower kommt es bei Strafe nicht an
App-Symbole
Ein Facebook-Posting mit einer Beleidigung gegen Angela Merkel hat für einen Mann aus Kaiserslautern ein juristisches Nachspiel (Symbolfoto).
Jens Büttner. picture alliance/dpa

Als das spanische Königspaar jetzt die Flutgebiete besuchte, wurde es unter anderen mit Schlamm beworfen. Auf diese Weise brach sich die Wut 2021 im Ahrtal nicht Bahn. Allerdings wurde auch Bundeskanzlerin Angela Merkel damals nach einem Besuch im Internet beleidigt. Dies hat juristische Folgen für einen Mann aus Kaiserslautern - auch wenn seine Sprüche nur wenige mitbekommen haben dürfen.

Aktualisiert am 04. November 2024 17:11 Uhr
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wer andere beleidigt, kann dafür belangt werden – und dies unabhängig von der Größe des digitalen „Publikums“, das die Beleidigung mitbekommen hat. Diese Klarstellung traf jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.

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