Erleichterungsgesetz und Sonderfonds zur Verwaltung der Fluthilfegelder verabschiedet - Kritik an Entschädigung für Beamte
Land stellt Weichen für Wiederaufbau: Gesetz und Sonderfonds zur Verwaltung der Fluthilfegelder verabschiedet
Der Wiederaufbau an der Ahr läuft, wie hier an der Uferstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Damit es noch schneller geht, hat der rheinland-pfälzische Landtag zwei Gesetze verabschiedet.
dpa

Mainz. Zehn Wochen nach der Flutkatastrophe im Ahrtal hat der Landtag in Mainz am Donnerstag die Weichen für den Wiederaufbau und deren Finanzierung gestellt. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten am Donnerstag zwei Gesetze zur Einrichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe sowie zur Erleichterung des Wiederaufbaus im Ahrtal, neben viel Lob gab es dabei aber auch geharnischte Kritik:

Die CDU kritisierte, es sei ausgesprochen unpassend, dass das Land gleichzeitig mit dem Gesetz auch hohe Bezüge für hohe Landesbeamte sichere. Mit dem Finanzgesetz wird nun ein Sonderfonds zur Verwaltung der Fluthilfegelder von Bund und Land eingerichtet, Rheinland-Pfalz bekommt zunächst 16 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, das Geld soll noch in diesem Jahr an den Nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ fließen.

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