Die CDU kritisierte, es sei ausgesprochen unpassend, dass das Land gleichzeitig mit dem Gesetz auch hohe Bezüge für hohe Landesbeamte sichere.
Mit dem Finanzgesetz wird nun ein Sonderfonds zur Verwaltung der Fluthilfegelder von Bund und Land eingerichtet, Rheinland-Pfalz bekommt zunächst 16 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, das Geld soll noch in diesem Jahr an den Nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ fließen. Das zweite Gesetz soll den Wiederaufbau im Ahrtal erleichtern, das Ziel sei, möglichst einfache und schnelle Verfahren zu ermöglichen, betonte Innenminister Roger Lewentz (SPD) im Landtag.
Das Wiederaufbau-Erleichterungsgesetz sieht deshalb nun zahlreiche Änderungen in Einzelgesetzen des Landes vor, etwa im Wassergesetz, in der Landesbauordnung und dem Denkmalgesetz. Hier sollen Verfahren und Genehmigungspflichten für den Wiederaufbau erleichtert werden. „Wir bauen bürokratische Hürden ab und beschleunigen so die Verfahren“, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP), das gelte auch für das Landesstraßengesetz und den Wiederaufbau von Straßen und Brücken.
So könnten nun Straßen, die durch die Flut zerstört oder geschädigt wurden, ohne lange dauernde Planfeststellungsverfahren wiederaufgebaut werden, wenn das ohne erhebliche Änderungen geschieht. Unklassifizierte Straßen im Wald oder Wirtschaftswege können für den öffentlichen Verkehr umgewidmet werden, um Orte in der Region besser erreichbar zu machen – allerdings nur befristet.
Im Landeswassergesetz wiederum ist vorgesehen, dass Grundstückseigentümer Veränderungen am Gewässerbett wiederherstellen dürfen, um neu auf ihrem Grundstück bauen zu können – das gilt aber nur, wenn dem der Hochwasserschutz nicht entgegensteht. Den Freien Wählern reichten die Regelungen denn auch nicht aus: Wenn jemand etwa an derselben Stelle sein zerstörtes Haus wiederaufbauen wolle, aber aus Vorsicht nun auf einem aufgeständerten Untergeschoss, und die vorherigen zwei Stockwerke aber oben drauf beibehalten wolle, so müsse das möglich sein, nannte Fraktionschef Joachim Streit ein Beispiel.
„Was mir hier fehlt, ist die Kreativität“, betonte Streit zudem, bei der Wiederaufbaukonferenz im Ahrtal habe man solche Kreativität sehen können, bei den Regelungen des Landes fehle die aber. Da half es auch nicht, dass Minister Lewentz erneut betonte, das Land arbeite „seit Wochen“ an den Regeln für hochwasserangepasstes Bauen und versicherte: „Wir werden Antworten geben“ – wann, sagte Lewentz nicht.
Die CDU-Opposition hatte gar einen eigenen Entschließungsantrag mit eigenen, weiterreichenden Maßnahmen vorgelegt. Das Gesetz des Landes sei in Teilen gutund „in einem Teil richtig Mist“, sagte der CDU-Abgeordnete und Architekt Gerd Schreiner. Gut sei, dass es nun mehr Flexibilität bei den Bauvorschriften gebe, er hätte sich aber gewünscht, dass Anwohner noch mehr von den bisherigen Baugenehmigungen abweichen könnten, um besser Vorsorge für Katastrophen in der Zukunft treffen zu können.
„Ich möchte, dass wir Bauherren ermutigen, die Öffnungsklausel so zu verstehen, dass sie eben nicht wieder eins zu eins aufbauen müssen“, erläuterte Schreiner gegenüber unserer Zeitung. Dann nämlich könnten Balkone aneinander angrenzend oder Dachöffnungen anders gebaut und so bessere Fluchtwege geplant werden. Auch müsse darüber nachgedacht werden, Straßen durch den Wald nicht nur temporär, sondern ganz regulär als zusätzliche Zugangswege aufzubauen, damit Orte bei Überflutungen erreichbar blieben.
Vor allem aber kritisierte Schreiner in der Landtagsdebatte eine Passage im Wiederaufbaugesetz, die die Vergütungen von Landesbeamten regelt. Danach werden pensionierten Beamten, die im Flutgebiet tätig sind, ihre Entschädigungsleistungen nicht auf ihre Pensionen angerechnet. Man hoffe darauf, dass sich viele Pensionären zur Hilfe einfänden, verteidigte Lewentz die Regel.
„Es handelt sich um eine Lex Kern“, widersprach Schreiner mit Blick auf den Landesbeauftragten für Wiederaufbau im Ahrtal, den früheren Staatssekretär Günter Kern. „Ich verstehe nicht, wieso Sie das machen“, kritisierte Schreiner: Dies sei das erste Gesetz zum Wiederaufbau im Ahrtal, und die Regierung habe nichts Dringenderes zu tun, als ihren hohen politischen Beamten hohe Bezüge zu sichern – neben einer ohnehin ordentlichen Pension. „Die Helfer an der Ahr, die im Matsch stehen, die machen das unentgeltlich und nur für ein Lächeln“, betonte Schreiner: „Zuerst an die eigenen Schäfchen zu denken, das finden wir Mist.“