Kein Geld für wertsteigernde Hausrenovierung: Sozialgericht Mainz weist Klage von Hartz-IV-Empfängerin ab
VG Bad Sobernheim
Kein Geld für wertsteigernde Hausrenovierung: Sozialgericht Mainz weist Klage von Hartz-IV-Empfängerin ab
dpa
VG Bad Sobernheim - Keine Hartz IV-Leistungen für die wertsteigernde Sanierung des Eigenheims: Mit seinem Urteil (Aktenzeichen S 10 AS 367/11) wies das Sozialgericht Mainz jetzt die Klage einer aus der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim stammenden Klägerin auf Erstattung von rund 3900 Euro ab, die sie für die Sanierung ihres Eigenheims aufgewandt hatte.
VG Bad Sobernheim – Eine Hartz IV-Empfängerin bekommt 3900 Euro nicht erstattet, mit denen sie ein Haus bewohnbar gemacht hat. Die Frau kann auch nicht argumentieren, dass das Jobcenter langfristig Miete spart, so das Sozialgericht: Hartz-IV-Bezug sei schließlich nur für einen Übergangszeitraum vorgesehen.