Dieser Tage sprießen sogenannte True-Crime-Podcasts in vielen Medienhäusern nur so aus dem Boden. Formate also, bei denen reale Verbrechen aus der Region im Fokus stehen. Denn bekanntlich bestimmt die Nachfrage häufig das Angebot – und nicht nur Mimi geht ohne Krimi nicht ins Bett. Das Dunkle übt auf viele Menschen eine große Faszination aus, zieht sie in ihren Bann. Dass der Tatort seit 1970 massenweise Krimifans an die Fernsehbildschirme zieht, beweist dies.
Am meisten aber scheinen die Fälle zu interessieren, die sich nicht bloß irgendein Schriftsteller ausgedacht hat, sondern jene, die es tatsächlich gegeben hat, deren Autor also das Leben selbst gewesen ist. Wie ein gut besuchter Vortrag im Landeshauptarchiv Koblenz noch einmal unterstrichen hat, kann man seiner Faszination für True Crime natürlich auch in den dortigen Archiven frönen – und detektivartig auf Spurensuche gehen. Christine Goebel vom Landeshauptarchiv hat unserer Zeitung berichtet, welche Akten des Koblenzer Bestands die Menschen besonders interessieren – und was Rechercheure beachten müssen.
Besonders die Bestände der Staatsanwaltschaften gehören laut Goebel zu den meistbenutzten Beständen des Koblenzer Landeshauptarchivs. „Unsere Nutzende sind in der Regel professionelle Wissenschaftler und Heimat- und Familienforscher. Die Nutzungsanliegen sind dabei sehr vielfältig. Die Nutzenden stammen nicht nur aus der nahen Umgebung, sondern auch aus dem – außereuropäischen – Ausland.“ Jeder an True Crime Interessierte könne in Koblenz anfragen, ob gewisse Unterlagen vorliegen – und dann vorbeischauen und sie sichten. Goebel sagt: „Eine Anfrage an uns steht grundsätzlich jedem offen.“
Aber Achtung: „Eine Nutzung findet nur in Präsenz und unter Aufsicht in unserem Lesesaal statt. Dies gilt auch für unseren Bibliotheksbestand.“ Unterlagen, die keiner Sperrfrist mehr unterlägen, könnten aber in der Regel im Koblenzer Lesesaal mit einem Buchscanner gescannt oder fotografiert werden. „Ob dies möglich ist, wird allerdings im Einzelfall entschieden“, berichtet Goebel.
Analog oder digital?
Müssen Rechercheure physische Akten wälzen – oder gibt es auch digitale Bestände? „Grundsätzlich werden die Akten in ihrer ursprünglichen Form verwahrt“, sagt Goebel. Die E-Akte im Bereich des Strafverfahrens befinde sich ihres Wissens nach noch in der Einführung.
Goebel berichtet: „Aus bestandserhalterischen Gründen werden die analogen Akten zum Teil auf Mikrofilm verfilmt. In diesem Fall können die Akten dann nur noch im Ausnahmefall im Original eingesehen werden.“ Es bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, analoge Akten digitalisieren zu lassen. Dies sei allerdings kostenpflichtig – 50 Cent pro Blatt. „Weiterhin werden Akten von uns auch gezielt für eine Onlinestellung digitalisiert.“ Diese Akten könnten dann über https://apertus.rlp.de/ kostenfrei eingesehen werden.