Rheinland-Pfalz
Für 35.000 Euro: Missbrauchshaus von Fluterschen ist versteigert

Geräumig und auf den ersten Blick nicht unattraktiv: Das Haus, in dem der zu 14,5 Jahren Haft verurteilte Sexualstraftäter Detlef S. in Fluterschen lebte.

Jürgen Vohl

Fluterschen/Altenkirchen -Das „Horrorhaus“ von Fluterschen hat einen neuen Eigentümer: Bis zu seiner Festnahme wohnte dort der Kinderschänder Detlef S. (49) mit seiner Familie, jetzt hat es ein Westerwälder Arzt bei einer Zwangsversteigerung am Amtsgericht Altenkirchen erworben.

Fluterschen/Altenkirchen -Das „Horrorhaus“ von Fluterschen hat einen neuen Eigentümer: Bis zu seiner Festnahme wohnte dort der Kinderschänder Detlef S. (49) mit seiner Familie, jetzt hat es ein Westerwälder Arzt bei einer Zwangsversteigerung am Amtsgericht Altenkirchen erworben.

Der Käufer zahlt für das Haus – Baujahr 1969, 248 Quadratmeter Wohnfläche, 514 Quadratmeter Grundstück – 35.000 Euro. Was er damit vorhat, sagte er nicht. Doch seine Meinung zur Geschichte des Hauses machte er überdeutlich: „Mir doch egal.“

Das Haus steht für einen der schwersten Missbrauchsfälle in der Geschichte von Rheinland-Pfalz. In dem Fachwerkhaus in der Talstraße 8 wohnte der Mann, der als „Horror-Vater“ und „deutscher Fritzl“ bundesweit bekannt wurde. Es stand seit fast einem Jahr leer.

Auch die Ortsgemeinde wollte das Haus ersteigern, bot aber zu wenig. Laut einem Gutachten hat das Gebäude noch einen Verkehrswert von 46.000 Euro. Der Westerwälder Arzt erhielt den Zuschlag.

Am 22. März verurteilte das Landgericht Detlef S. zu 14,5 Jahren Gefängnis. Nach der Haft kommt er in Sicherungsverwahrung. Laut dem Urteil hat er zwischen 1987 und 2010 162 Missbrauchstaten an seiner Tochter, seiner Stieftochter und seinem Stiefsohn verübt. Seine Töchter vergewaltigte er erstmals, als sie zwölf Jahre alt waren. In Dutzenden Fällen zwang er sie zur Prostitution mit fremden Männern. Mit seiner Stieftochter zeugte er acht Kinder.

Der Vorsitzende Richter Winfried Hetger begründete das Urteil so: „Detlef S. ist ein grenzenloser Egoist. Er betrachtete seine Familienmitglieder als persönlichen Besitz.“ Er errichtete ein „Gebäude der Angst“, in dem er keinerlei Widerspruch duldete. Er habe seine Kinder massiv eingeschüchtert, bedroht und geschlagen. Das Urteil ist rechtskräftig. haw

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