Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat Ermittlungen gegen den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Birkenfeld, Bernhard Alscher (Freie Wähler), aufgenommen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung mit. Es bestehe der Anfangsverdacht einer Strafbarkeit wegen Betruges und Untreue, wie die Justizbehörde nach Prüfung der durch die Birkenfelder Kreisverwaltung gestellten Strafanzeige bekannt gibt.
Alscher soll 127.000 Euro an Tierpark Birkenfeld überwiesen haben
Alscher soll am 9. Juli, in seiner damaligen Funktion als Birkenfelder VG-Bürgermeister, 127.000 Euro an den Tierpark Birkenfeld überwiesen haben. Das Problem: Der Verbandsgemeinderat, als parlamentarisches Kontrollorgan, hatte dieser Überweisung nie zugestimmt. Ein Beschluss des VG-Rats wäre für die Rechtmäßigkeit der Überweisung notwendig gewesen. Alscher ist ebenfalls als ehrenamtlicher Vorsitzender des Tierparks Schönewald in Birkenfeld tätig, an den er das Geld ohne Unterschriftsbefugnis für Zahlungsvorgänge überwiesen haben soll.
Die Strafanzeige der Kreisverwaltung Birkenfeld sei eingehend geprüft worden und die Staatsanwaltschaft sei zu dem Schluss gekommen, dass ein Anfangsverdacht wegen „Betrugs und/oder Untreue“ vorliege, heißt es von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach auf Anfrage unserer Zeitung. Ob sich der Anfangsverdacht bestätigt, werde ermittelt. Die Anklagebehörde werde im weiteren Verlauf der Ermittlungen in Betracht kommende Zeugen befragen und auch den Verdächtigen anhören. „Sollte sich der Anfangsverdacht nicht bestätigen, wird das Ermittlungsverfahren einzustellen sein“, heißt es von der Staatsanwaltschaft weiter.
Wird Alschers Immunität als fraktionsloser Landtagsabgeordneter aufgehoben?
Er könne aktuell nur wiederholen, was er bereits Anfang November gegenüber unserer Zeitung gesagt habe, teilt Alscher auf Anfrage mit. Er habe „unwissentlich einen Fehler begangen“, den er, nachdem er darauf hingewiesen worden sei, „direkt begradigt“ habe. Der Verbandsgemeinde sei durch seinen „Fehler“ kein Schaden entstanden, gab der Ex-VG-Bürgermeister Anfang November, als die Strafanzeige der Kreisverwaltung gegen ihn öffentlich bekannt geworden war, ebenfalls gegenüber unserer Zeitung an. Die Verbandsgemeindeverwaltung in Birkenfeld bestätigte auf damalige Anfrage unserer Zeitung, dass die überwiesene Summe von 127.000 Euro bereits vor einem durch die Kommunalaufsicht gegen Alscher eingeleiteten Disziplinarverfahren an die Verbandsgemeinde Birkenfeld zurückgegangen sei.

Ex-VG-Bürgermeister überwies eigenmächtig 127.000 Euro
Der ehemalige Bürgermeister der VG-Birkenfeld hat 127.000 Euro an den Tierpark in Birkenfeld überwiesen. Das geschah ohne Zustimmung des VG-Rates. Die Kreisverwaltung Birkenfeld stellte nun Strafanzeige.
Als Landtagsabgeordneter genießt Alscher grundsätzlich Immunität. Sie soll die Parlamentarier schützen. „Die angesichts der Immunität des Angezeigten gebotene Unterrichtung des Präsidenten des Landtags ist erfolgt“, gibt die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach weiter bekannt. Die Pressestelle des Landtags bestätigt, dass eine Information aus Bad Kreuznach eingegangen sei. Ansonsten betont ein Sprecher, dass Immunitätsangelegenheiten vertraulich seien.
Der Sprecher erklärt zu Immunitätsverfahren im Allgemeinen: Immunitätsschutz bestehe für alle Verfahren, die zu einer Bestrafung eines Abgeordneten führen könnten. Wichtig: Allerdings hat der Landtag zu Beginn dieser wie jeder Wahlperiode bis zum Ablauf der Wahlperiode die Immunität seiner Abgeordneten „ für grundsätzlich alle straf- und dienstrechtlichen Verfahren sowie für Verfahren wegen der Verletzung von Berufs- und Standespflichten aufgehoben“, so der Sprecher. Hierbei geht es um eine sogenannte Vorabgenehmigung. Sie macht möglich, dass die Staatsanwaltschaft nun mit den Ermittlungen loslegen kann, ohne sich extra eine „Einwilligung“ des Rechtsausschusses abholen zu müssen.
Denn für qualifizierte Ermittlungshandlungen wie eine Durchsuchung, eine Beschlagnahme oder eine Anklage bedarf es, unabhängig von der beschriebenen Vorabgenehmigung, der ausdrücklichen Aufhebung der Immunität im Einzelfall durch den Rechtsausschuss des Mainzer Landtags. Der Ausschuss entscheidet dann als zuständiges Gremium, erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Einstimmige Beschlüsse gelten als Standard.