Drogenhandel nicht verhindert? Koblenzer Discochef vor Gericht
Koblenz
Drogenhandel nicht verhindert? Koblenzer Discochef vor Gericht
DPA (Archiv)
Koblenz. Hat der Betreiber des House- und Technoklubs S38 in der Schlossstraße seine Kontrollpflicht verletzt und dadurch den Drogenumsatz in seiner Disco gefördert? Eine abschließende Antwort auf diese Frage wird es wohl nicht geben.
Koblenz. Hat der Betreiber des House- und Technoklubs S38 in der Schlossstraße seine Kontrollpflicht verletzt und dadurch den Drogenumsatz in seiner Disco gefördert? Eine abschließende Antwort auf diese Frage wird es wohl nicht geben. Nach längeren Gesprächen vor dem Amtsgericht wurde das Verfahren jedenfalls wegen geringer Schuld des Angeklagten eingestellt.