Von einer Wohnsitzauflage sind in der Regel geduldete Flüchtlinge betroffen, die Sozialleistungen empfangen. Nach einer Änderung des Integrationsgesetzes können auch anerkannte Asylbewerber eine solche Auflage erhalten, sollten sie von staatlicher Unterstützung leben. In diesem Fall wird ihr Wohnsitz festgelegt. Sie können sich natürlich dennoch frei in Deutschland bewegen. Und eine solche Auflage wird in der Regel gestrichen, wenn ein anerkannter Asylbewerber einen festen Job hat und deswegen umziehen muss.
Die Landesregierung sieht keinen Bedarf für eine derartige Restriktion. Die CDU indes glaubt, dass diese Regelung die Integration fördert. Mit diesem Argument wird sie auch im benachbarten Hessen eingeführt – und stößt auf Widerstand der Flüchtlingsinitiativen. Das Kernargument der Befürworter: Flüchtlinge sind leichter zu integrieren, wenn sie nicht alle in die Ballungszentren ziehen, sondern sich gleichmäßig über das Land verteilen. Fakt ist, dass die meisten Schutzsuchenden in die Städte gehen, wo bereits Landsleute von ihnen leben.
„In den Dörfern geht es oft persönlicher zu, und dort ist auch häufig die Betreuung besser“, meint Klöckner. In den Städten verschwänden die Flüchtlinge indes in der Masse. Zudem sei dort der bezahlbare Wohnraum knapp. „Wir brauchen eine gerechte Verteilung“, so Klöckner. Die Landesregierung indes sieht kein „sachliches Bedürfnis“ für die Wohnsitzauflage. Außerdem sei die Wirksamkeit fraglich, und es entstehe ein „unverhältnismäßiger“ bürokratischer Aufwand.