Die CDU-Landtagsfraktion hat gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Christdemokraten hervor. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Schweitzer habe sich rund um die Migrationsdebatte im Bundestag über den Newsletter-Verteiler der Landesregierung, über die Homepage der Landesregierung sowie in Social-Media-Veröffentlichungen der Landesregierung in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident an der Diskussion, die auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl geführt wurde, parteiisch eingemischt. „Als CDU-Landtagsfraktion halten wir die öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten für verfassungswidrig, weil sie unmittelbar im Vorfeld der Bundestagswahl in parteiergreifender Weise in den Wahlkampf eingreifen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Klein.
Von „Machtmissbrauch“ sprach der Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, Johannes Steiniger: „Man bekommt den Ministerpräsidenten aus dem SPD-Generalsekretär, aber nicht den SPD-Generalsekretär aus dem Ministerpräsidenten. Anders ist es nicht zu erklären, wie der SPD-Ministerpräsident hier mit dem Geld der Steuerzahler Wahlkampf aus der Staatskanzlei betreibt.“
Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz drückt in der Eilsache aufs Tempo. Nachdem der Schriftsatz der CDU am frühen Nachmittag des Dienstags eingegangen ist, hat er die Staatskanzlei sofort aufgefordert, bis 14 Uhr am heutigen Mittwoch eine Stellungnahme abzugeben. Sollte die fristgerecht vorliegen, will das höchste Gericht des Landes noch am heutigen Mittwoch darüber entscheiden, ob Ministerpräsident Schweitzer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat. Ein Gerichtssprecher erklärte auf Anfrage unserer Zeitung diesen Zeitplan.
Die Staatskanzlei kündigte am Mittwochvormittag gegenüber unserer Zeitung an, ihre Stellungnahme fristgerecht einreichen zu wollen.
Auch AfD klagt wegen Verletzung des Neutralitätsgebots
Die Staatskanzlei bestätigte am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung lediglich den Eingang eines Organstreitverfahrens und eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der CDU-Fraktion.
Es ist bereits das zweite Mal in kurzer Zeit, dass eine Oppositionspartei in Rheinland-Pfalz gegen den Regierungschef wegen der Verletzung des Neutralitätsgebots klagt. Vor einem Jahr hatte die AfD die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vor Gericht bringen wollen. Damals waren Tausende Menschen in Deutschland gegen Rechtsextremismus auf die Straßen gegangen. Dreyer sprach auf einer dieser Demos in Mainz.
Wenig später veröffentlichte die Staatskanzlei auf ihrer Homepage unter anderem folgenden Satz: „Die aktuell öffentlich gewordenen Vertreibungspläne seien ein erschreckender Höhepunkt des rechtsextremen Gedankenguts, das auch führende Köpfe der AfD verbreiteten.“ Die AfD sah darin eine Verletzung der parteipolitischen Neutralität der Regierungschefin. Die Klage soll im März vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelt werden.