Partnerschaft mit Richtern
Brocker erhält Ehrendoktorwürde von ukrainischer Uni
Für sein Engagement wurde der Präsident des OVG, Lars Brocker, mit einer Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.
Andreas Arnold. picture alliance/dpa

Der Krieg konnte den langjährigen Austausch von rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten mit Richtern aus der Ukraine nicht stoppen. Für das Engagement wurde der Präsident des OVG, Lars Brocker, mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.

Die Größe für die Robe war schon angefragt, aber die Reise ins nur rund 40 Kilometer von der Front entfernte ukrainische Charkiv war dann doch viel zu gefährlich: So konnte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts (OVG), Lars Brocker, nicht zur feierlichen Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Nationale Juristische Jaroslaw-Mudryi-Universität Charkiv reisen. Trotzdem: Er kann seinen bisherigen Titeln (Professor und Doktor) nun „Dr. h.c. (NLU)“ hinzufügen.

Dies ist nach Angaben der Universität die höchste Anerkennung, die sie zu vergeben hat. Sie sei hochrangigen und international anerkannten Experten auf dem Gebiet des Rechts vorbehalten. Die Auszeichnung würdigt herausragende akademische Aktivitäten und Leistungen auf dem Gebiet des Rechts. Dabei verweist die 1804 gegründete Fakultät auch auf das langjährige Engagement der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Verwaltungs- und die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Ukraine. Zudem hat Brocker vor dem seit 2022 tobenden Krieg Vorträge in Charkiv und Lwiw gehalten.

Ukrainische Richter bilden sich für etwaigen EU-Beitritt weiter

Die Partnerschaft besteht inzwischen seit 20 Jahren. Der Austausch wird online, aber auch in direkten Gesprächen bei Besuchen gepflegt – wegen großer Nachfrage teils auch zweimal pro Jahr. Wie Brocker unserer Zeitung sagt, wollen ukrainische Richter im Herbst wieder nach Koblenz kommen. Dabei haben sie, wie sie immer betonen, das Ziel des ersehnten EU-Beitritts in Frieden vor Augen und wollen sich dafür weiterbilden. Die Erkenntnisse geben sie an Kollegen weiter.

In der Ukraine gehört der Alarm bei Hauptverhandlungen schon zur Routine. Aber Kläger und Beklagte können sich auch per Handy oder Laptop aus sicherer Distanz zuschalten – in Notfällen auch dank deutscher Generatoren. Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (Bonn) fördert das bundesweit einmalige Engagement der Rheinland-Pfälzer auch finanziell.

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