Behandlungsakte, Rezept und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind bald virtuell - Doch der Start ist holprig
Behandlungsakte, Rezept und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind bald virtuell: Digitaler Patient kommt im Schneckentempo
E-Rezept
Statt eines rosa Zettels zeigen Nutzer des E-Rezepts in der Apotheke die Verordnung des Arztes auf ihrem Smartphone vor.
dpa-infografik GmbH/dpa-tmn. dpa

Rheinland-Pfalz/Berlin. Die Digitalisierung des Gesundheitssystems geht weiter nur sehr schleppend voran. So wird sich die zweite Stufe bei der elektronischen Patientenakte (EPA) um Wochen, wenn nicht Monate verschieben. Eigentlich war geplant, dass ab 1. Juli bundesweit alle 200.000 Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser Daten ihrer Patienten wie Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder oder Medikationspläne auf die EPA hochladen können, wenn Patienten dies wünschen. Patienten können dies oft über ihre Kassen-App bereits seit dem 1. Januar machen.

Aus Sicht von Experten dient diese Digitalisierung dem Patientenwohl, weil sich so unnötige Mehrfachbehandlungen und gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden lassen. Außerdem sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft über die EPA digital abrufbar sein.

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