Herbert Mertin: Altersgrenze muss auf den wissenschaftlichen Prüfstand. dpa
Die Tat löste im Sommer 2019 Entsetzen aus: Eine junge Frau wird von Jugendlichen und Kindern in Mülheim/Ruhr gewaltsam ins Gebüsch gezogen und vergewaltigt. Zu den Tätern gehörten mutmaßlich auch zwei Zwölfjährige. Da sie als strafunmündig gelten, stehen nur drei zur Tatzeit 14-jährige Jugendliche seit Dienstag vor dem Duisburger Landgericht.
Lesezeit 1 Minute
Nach der Tat hat Justizminister Herbert Mertin (FDP) die Frage aufgeworfen, ob die Altersgrenze zur Strafmündigkeit noch zeitgemäß ist oder ob sich auch 12- und 13-Jährige im Einzelfall „und nur bei schweren Straftaten“ strafrechtlich verantworten können müssten.