Plus
Mittelrhein
Die AfD hatte den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags beauftragt herauszufinden, ob ein Raumordnungsverfahren auch dann zulässig ist, wenn der Bauherr für die Maßnahme noch gar nicht feststeht. Eindeutiges Ergebnis: ja. „Der Träger der Planung oder Maßnahme im Raumordnungsverfahren und der Träger der Straßenbaulast können auseinanderfallen und müssen nicht identisch sein“, ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2017. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.