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Rheinland-Pfalz

Zwei Lehrkräfte aus Rheinland-Pfalz finden Missbrauchsfotos: Wer sie behält, macht sich strafbar

Was Kinder schützen soll, ist für manche schwierig: für Lehrkräfte etwa, die solche Bilder konfiszieren – und sie dadurch „besitzen“. Denn allein der Besitz kinderpornografischen Materials ist strafbar.

Von Ursula Samary
Lesezeit: 1 Minute
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Wer wie Steffen Dillinger mutmaßliche Bilder von Missbrauch im Nachlass seines Onkels findet, macht sich ebenso schnell strafbar wie Lehrkräfte, die solches Material in bester Absicht konfiszieren. Denn der bloße Besitz ist schon strafbar. Dies zwingt Staatsanwaltschaften zum Handeln. Daher gerät der Neffe des verstorbenen Priesters ins Visier der Staatsanwaltschaft ...