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Mainz/Koblenz

Treppensturz: Frau selbst schuld

Public Viewing am Mainzstrand 2010.
Public Viewing am Mainzstrand 2010. Foto: Harry Braun

Nass = rutschig. Klare Sache, findet das Oberlandesgericht in Koblenz. Eine Frau hatte nämlich gegen den Betreiber des Mainz-Strandes geklagt, weil sie auf einer Treppe ausgerutscht war und sich das Handgelenk brach.

Lesezeit: 2 Minuten
Mainz/Koblenz - Der Betreiber des Mainz-Strands am Rheinufer muss einer Frau keinen Schadensersatz zahlen, die beim Public Viewing währen der Fußball-Weltmeisterchaft 2010 auf einer nassen Treppe ausrutschte, in den Rhein stürzte und sich dabei unter anderem das Handgelenk brach. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in letzter Instanz entschieden. Die Frau habe ...