1. Erstens wird gefordert, dass künftig alle Träger von Einrichtungen, die direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, dazu verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu entwickeln und umsetzen: „Diese Schutzkonzepte sollen Maßnahmen enthalten, um Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung vorzubeugen, zu erkennen und darauf zu reagieren.