Streit um mobile Blitzer: Jetzt muss Bundesgerichtshof entscheiden
Von Ursula Samary
Mobile Blitzgeräte im Land: Sie bleiben in Betrieb, auch wenn ein Streit um ihre nachweisliche Fehlerfreiheit in Karlsruhe landen wird. ArchivFoto: Döring
Von dem mit Spannung erwarteten Blitzerurteil der rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter gehen zwei Signale aus: Sie machen mit einem deutlichen Richtungspfeil den Weg zur höchstrichterlichen Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe frei, um in Deutschland für einheitliches Recht zu sorgen. Aber die Autofahrer sind auch gewarnt: Die zehn mobilen Blitzgeräte, die nach der Beschwerde eines Autofahrers zu wenige überprüfbare Messdaten speichern, bleiben weiter in Betrieb – vorerst auch technisch unverändert.
Lesezeit: 2 Minuten
Vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) hat ein Fahranfänger, der bei Wittlich auf der A 1 vor einer Baustelle 34 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, in der Sache nur teilweise Erfolg. Allerdings bleibt vorerst wieder offen, ob ein Bußgeld von 120 Euro samt einem Punkt in Flensburg fällig werden, sagt ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.