Frankenthal - Verminderte Schuldfähigkeit liegt vor, wenn bei einem Täter die Einsicht in sein Unrecht fehlt oder seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert ist.
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Frankenthal – Verminderte Schuldfähigkeit liegt vor, wenn bei einem Täter die Einsicht in sein Unrecht fehlt oder seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert ist.
Bei verminderter Schuldfähigkeit liegt das Strafmaß bei Mord zwischen drei bis 15 Jahren.