In den weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht jetzt auch im Unterricht - Das könnte den Umgang mit Infektionsfällen ändern
Quarantäne nur für Sitznachbarn? In den weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht jetzt auch im Unterricht
Auch in Rheinland-Pfalz gilt inzwischen die Maskenpflicht im Unterricht, zumindest an weiterführenden Schulen. Im Falle einer Infektion könnte das unter Umständen bedeuten, dass nicht mehr ganze Klassen oder Stufen in Quarantäne geschickt werden müssen. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Rheinland-Pfalz. Wegen der zweiten Corona-Welle gilt nun auch an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht – und die soll für die Gesundheitsämter noch einen weiteren Effekt erfüllen: Dank der Maskenpflicht werde man bei einem Infektionsfall jetzt nicht mehr ganze Klassen nach Hause schicken müssen, sondern nur noch einzelne Kinder, sagte der Leiter des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen, Dietmar Hoffmann, dieser Tage am Rande eines Pressetermins.

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Am Dienstag verschickte das Mainzer Bildungsministerium eine neue Handreichung zum Umgang mit der Maskenpflicht an Schulen, und tatsächlich heißt es dort: „Die Maskenpflicht und eine ausreichende Belüftung“ könnten dazu beitragen, dass im Fall einer Infektion nur die Schüler und die Lehrkräfte in eine 14-tägige Quarantäne geschickt würden, die dauerhaft den Mindestabstand von zwei Metern zum Quellfall unterschritten hätten.

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