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Rheinland-Pfalz

Quarantäne nur für Sitznachbarn? In den weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht jetzt auch im Unterricht

Von Gisela Kirschstein
Auch in Rheinland-Pfalz gilt inzwischen die Maskenpflicht im Unterricht, zumindest an weiterführenden Schulen. Im Falle einer Infektion könnte das unter Umständen bedeuten, dass nicht mehr ganze Klassen oder Stufen in Quarantäne geschickt werden müssen.   Foto: dpa
Auch in Rheinland-Pfalz gilt inzwischen die Maskenpflicht im Unterricht, zumindest an weiterführenden Schulen. Im Falle einer Infektion könnte das unter Umständen bedeuten, dass nicht mehr ganze Klassen oder Stufen in Quarantäne geschickt werden müssen. Foto: dpa

Wegen der zweiten Corona-Welle gilt nun auch an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht – und die soll für die Gesundheitsämter noch einen weiteren Effekt erfüllen: Dank der Maskenpflicht werde man bei einem Infektionsfall jetzt nicht mehr ganze Klassen nach Hause schicken müssen, sondern nur noch einzelne Kinder, sagte der Leiter des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen, Dietmar Hoffmann, dieser Tage am Rande eines Pressetermins.

Lesezeit: 3 Minuten
Am Dienstag verschickte das Mainzer Bildungsministerium eine neue Handreichung zum Umgang mit der Maskenpflicht an Schulen, und tatsächlich heißt es dort: „Die Maskenpflicht und eine ausreichende Belüftung“ könnten dazu beitragen, dass im Fall einer Infektion nur die Schüler und die Lehrkräfte in eine 14-tägige Quarantäne geschickt würden, die dauerhaft den ...
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Schulen werden auf mögliche Aktion von Maskengegnern vorbereitet

Die Schulen in Rheinland-Pfalz sind von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auf eine mögliche bundesweite Aktion von Maskengegnern am 9. November vorbereitet worden. Es gebe Hinweise, dass Eltern, die der sogenannten Querdenkerbewegung nahestehen, planen, Kinder und deren Angehörige auf dem Schulweg anzusprechen und ihnen unwirksame, grobmaschige Masken in die Hand zu drücken oder eine CO2-Messung unter den Masken der Kinder anzubieten, heißt es in dem Schreiben vom Donnerstag.

Die Behörde fordert die Schulleitungen darin auf, das Thema „in pädagogisch geeigneter Art und Weise“ mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen und erneut auf die „infektionsschutzbedingte Notwendigkeit“ zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hinzuweisen. Natürlich sei es legitim, dass „freiheitseinschränkende Maßnahmen des Staates innerhalb der Gesellschaft auf Sinn, Zweck und Verhältnismäßigkeit hinterfragt und diskutiert werden“, erklärte die ADD weiter.

„Allerdings muss ein entsprechender Diskurs stets tatsachenbasiert und nicht allein auf Befindlichkeitsebene geführt werden.“ Selbstverständlich seien außerhalb des Schulgeländes eine Kommunikation mit den Aktivisten und auch eine CO2-Messung der Atemluft unter den getragenen Masken erlaubt. Aufgrund der bestehenden Hygieneregeln sei es jedoch „trotz der vermeintlichen Gegenargumente der Initiative ,Querdenken‘ untersagt, ohne oder mit deutlich ungeeigneten Maskenattrappen das Schulgelände zu betreten“, betonte die Behörde. Auch in anderen Bundesländern wie Bremen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen warnten die Behörden vor der Aktion.

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