Plus
Limburg

Prüfbericht zur Kostenexplosion: Limburger Bischof hat keine staatlichen Gesetze gebrochen – Kirchenrecht betroffen

Im Prüfbericht zu den explodierenden Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz werden Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offenbar keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen.

Lesezeit: 3 Minuten
„Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen", zitierte die „Welt am Sonntag" einen der Verfasser des Prüfberichtes. Zu möglichen Schlussfolgerungen aus dem Bericht sagte der Verfasser, der laut Zeitung nicht namentlich genannt werden will: „Die Sachargumente sprechen nicht für Tebartz-van Elst, aber auch nicht für das Domkapitel, das mitverantwortlich ist." Zugleich betonte ...