Joachim T. darf während des Prozesses gegen ihn wieder persönlich im Landgericht Koblenz anwesend sein. Auf die Anklagebank setzen will er sich indes immer noch nicht. Und so stand er während Verhandlungstag elf die ganze Zeit an eine Wand gelehnt und hörte missmutig zu.Foto: Jörg Niebergall
Leidet der Hauptangeklagte im Koblenzer „Paladin“-Prozess – Joachim T. – an einer „narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit zeitweilig wahnhaften Zügen“? Seine Verteidigerin, Anne Bosch aus Trier, hat nun jedenfalls beantragt, mit Blick auf die Frage nach der Schuldfähigkeit T.s ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen.
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Im Koblenzer „Paladin“-Prozess um eine mutmaßliche bewaffnete Vereinigung hat Verteidigerin Anne Bosch aus Trier an Verhandlungstag elf beantragt, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten für ihren Mandanten - Joachim T. - zur Frage der Schuldfähigkeit einzuholen. Während der bisherigen Beweisaufnahme, so Bosch, habe es „nicht zu übersehende Anhaltspunkte“ dafür gegeben, dass der 39-Jährige ...
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