Die zur Corona-Bekämpfung angeordnete Maskenpflicht ist laut Gerichtsurteil rechtmäßig. Diese Pandemie stelle eine erste Gefahr dar, die das Einschreiten des Staates weiterhin gebiete, teilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag seinen Beschluss mit.
Zwar sei die Zahl der festgestellten Neuinfektionen rückläufig, es bestehe aber weiter die Gefahr einer Verbreitung und damit einer Überlastung des Gesundheitswesens. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde weiterhin als hoch eingeschätzt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehöre zu den zentralen Instrumenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.