Oberverwaltungsgericht Koblenz: Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung ist rechtmäßig
Zwar sei die Zahl der festgestellten Neuinfektionen rückläufig, es bestehe aber weiter die Gefahr einer Verbreitung und damit einer Überlastung des Gesundheitswesens. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde weiterhin als hoch eingeschätzt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehöre zu den zentralen Instrumenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Ein Mann aus dem Kreis Mayen-Koblenz hatte sich mit einem Eilantrag gegen die entsprechende Verordnung gewandt, das Verwaltungsgericht lehnte seinen Antrag ab. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wies nun das Oberverwaltungsgericht zurück.(Az. 6 B 10669/20.OVG)