Mainz
Neuer Streitum Tanzverbotan Ostertagen
mrz

Mainz - Alle Jahre wieder: Das Feiertagsgesetz von Rheinland-Pfalz sieht ein Tanzverbot über die Ostertage vor. Für die einen ist das nicht mehr zeitgemäß, für die anderen zu bewahrender Respekt vor der christlichen Kultur.

Lesezeit 2 Minuten
Mainz – Ist das österliche Tanzverbot noch zeitgemäß? In Rheinland-Pfalz dürfen von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden. Während dies Clubbetreiber und Partygäste auch dieses Jahr wieder auf die Palme bringt, nutzt insbesondere die evangelische Kirche diesen Anlass, um für die christlichen Osterfeiertage zu werben.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten