Besonders die Kirchen machen sich für ein Tanzverbot und den Schutz der Feiertage stark. Damit achte man die religiösen und kulturellen Wurzeln.Foto: DPA
Darf man am Karfreitag und am Karsamstag das Tanzbein schwingen und sich in einer Diskothek amüsieren? Das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz verbietet ein solches Vergnügen – aus Respekt vor dem höchsten Feiertag der evangelischen Christen.
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Rheinland-Pfalz - Darf man am Karfreitag und am Karsamstag das Tanzbein schwingen und sich in einer Diskothek amüsieren? Das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz verbietet ein solches Vergnügen – aus Respekt vor dem höchsten Feiertag der evangelischen Christen.
Doch die Jungen Liberalen im Land halten das sogenannte Tanzverbot für überholt und fordern – wie ...
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