Kirchenrechtler zur gestoppten Bistumsreform: „Beschwerde wird zügig geprüft“
Von Michael Defrancesco
Der Vatikan hat die Strukturreform im Bistum Trier zur näheren Überprüfung gestoppt – wenige Wochen, bevor sie zum 1. Januar in Kraft treten sollte. Wie geht es jetzt im Bistum Trier weiter? Was wird die Prüfung des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte und der Kleruskongregation ergeben? Wir sprachen mit Heribert Hallermann, emeritierter Professor für Kirchenrecht der Universität Würzburg.
Lesezeit: 4 Minuten
Was darf ein Bischof in seiner Diözese strukturell verändern, ohne dass er den Vatikan fragen muss?
Im Kirchenrecht heißt es, dass es allein Sache des Diözesanbischofs ist, Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder zu verändern. Das ist übrigens eine Neuigkeit aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Vorher war der Bischof da vom Papst ...
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