Ein Anwohner des amerikanischen Luftwaffenstützpunkts Ramstein kann von der Bundesregierung keine Überwachung von Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte einklagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden. Der Friedensaktivist kritisiert die Drohnenflüge in Krisengebiete als völkerrechtswidrig.
„Kein Betroffener“: Bundesgericht weist Klage gegen US-Drohnensteuerung in Ramstein ab

Friedensaktivisten protestieren am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen von deutschem Boden aus gesteuerte US- Drohneneinsätze.
dpaRamstein/Leipzig. Der Militärstützpunkt Ramstein soll eine zentrale Rolle im weltweiten US-Drohnenkrieg einnehmen. Ein Anwohner fordert, dass die Bundesrepublik die Aktivitäten überwacht - einklagen darf er das aber nicht.
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