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Ramstein/Leipzig

„Kein Betroffener“: Bundesgericht weist Klage gegen US-Drohnensteuerung in Ramstein ab

Friedensaktivisten protestieren am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen von deutschem Boden aus gesteuerte US- Drohneneinsätze.
Friedensaktivisten protestieren am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen von deutschem Boden aus gesteuerte US- Drohneneinsätze. Foto: dpa

Der Militärstützpunkt Ramstein soll eine zentrale Rolle im weltweiten US-Drohnenkrieg einnehmen. Ein Anwohner fordert, dass die Bundesrepublik die Aktivitäten überwacht – einklagen darf er das aber nicht.

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Ein Anwohner des amerikanischen Luftwaffenstützpunkts Ramstein kann von der Bundesregierung keine Überwachung von Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte einklagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden. Der Friedensaktivist kritisiert die Drohnenflüge in Krisengebiete als völkerrechtswidrig. Immer wieder gebe es dabei zivile Opfer in Afghanistan, Pakistan oder Somalia. Wie schon die ...