Wer in Rheinland-Pfalz in der Pflege oder dem Gesundheitswesen arbeitet, muss ab Mitte März die Immunisierung nachweisen
Für 175 000 Menschen gilt die Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen in RLP: 500 Euro Bußgeld bei Verstoß
In rund einem Monat gilt in Rheinland-Pfalz die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus. Wer in der Pflege und im Gesundheitswesen tätig ist, muss ab dem 15. März belegen können, dass er oder sie vollständig geimpft ist.
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Rheinland-Pfalz. Ab dem 15. März gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird sich an das beschlossene und verabschiedete Bundesgesetz halten. Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte: „Wir werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen – und zwar fristgerecht.“ Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

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Wie soll das ganze Prozedere ablaufen?

Die Arbeitgeber – ambulante Dienste, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen, Krankenhäuser – müssen bis zum 15. März einen Nachweis ihrer Mitarbeiter über eine vollständige Impfung (zweifacher Piks) einholen.

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