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Rheinland-Pfalz

Ende der Schlüsseldienstabzocke? Was die Regierungskoalition im Land gegen schwarze Schafe unternehmen will

Von Carsten Zillmann
Viele Dienstleister kassieren überhöhte Gebühren ab.  Foto: dpa
Viele Dienstleister kassieren überhöhte Gebühren ab. Foto: dpa

Der Schlüssel liegt in der Wohnung – und man selbst steht genervt ausgesperrt vor der Tür. Ob es die eigene Unachtsamkeit oder ein plötzlicher Windstoß war, ist egal. Das Schloss muss wieder geöffnet werden. Und das kann teuer werden – weil sich auf dem Markt neben seriösen Handwerkern auch zahlreiche Abzocker tummeln, die teils vierstellige Beträge kassieren. Damit soll Schluss sein. Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen fordern den Bund in einem Antrag auf, Verbraucher besser zu schützen.

Lesezeit: 1 Minute
Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz hat im ersten Halbjahr bereits 39 Beschwerden über unseriöse Schlüsseldienste registriert, nach 103 im Vorjahr. „Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer allerdings deutlich höher liegt“, sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Cornelia Willius-Senzer. Der parlamentarische Geschäftsführer des Koalitionspartners SPD, Martin Haller, erläuterte einen beliebten Trick: „Die Dienste gaukeln ...
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Das raten Polizei und Verbraucherschützer

Laut einer Studie der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2017 kostet in Rheinland-Pfalz die Öffnung einer Tür an Werktagen im Durchschnitt 83,61 Euro, nachts und an Sonn- und Feiertagen 136,92 Euro. Die Polizei empfiehlt, sich an Schlüsseldienste am Ort zu wenden. Bei vielen Anbietern, deren Kontaktdaten nur über das Internet abrufbar sind, lasse sich die Geschäftsadresse teils schwer nachverfolgen.

Die Verbraucherzentrale gibt darüber hinaus folgende Tipps:

Preise vergleichen: Auch wenn es in der Not schwerfällt – Verbraucher sollten die Preise vergleichen. Am besten rufen sie eine ortsansässige Firma, um die Fahrtkosten gering zu halten. Vor der Auftragsvergabe fragen sie nach einem verbindlichen Komplettpreis.

Zuschläge prüfen: Sofortzuschläge, Bereitstellungszuschläge oder Spezialwerkzeugkosten – Extrakosten wie diese sind nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt. Zulässig sind Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Kunden sollten daher jeden Posten der Rechnung prüfen.

Betrag überweisen: Viele Firmen verlangen eine Barzahlung. Das ist aber nicht zwingend nötig. Wer nicht genügend Bargeld zur Verfügung hat, kann auf eine Zahlung per Rechnung bestehen. Verbraucher sollten nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten fahren. Wenn Kunden nicht sofort bar bezahlen, sind Gebühren für die Bearbeitung oder Buchung unzulässig.

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