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Mittelstrimmig/Wirges
Auf Anfrage unserer Zeitung teilt ein Sprecher der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit, dass die vom Land Rheinland-Pfalz im Rettungsdienstgesetz vorgegebene Hilfeleistungsfrist mit einer Fahrzeit von 15 Minuten im vorliegenden Fall eingehalten wurde. Für den Rettungsdienstbereich Cochem-Zell ist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Rettungsdienstbehörde zuständig. Maßgeblich sei dabei die Zeit von der Abfahrt ...
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