Stammtischparole 5: Die wollen gar nicht arbeiten!
Dieses absolute Beschäftigungsverbot wurde nun zwar auf drei Monate verkürzt. Nach Ablauf dieser Frist bleibt aber eine weitere große Hürde für die Menschen: die sogenannte Vorrangprüfung.
Dabei wird geprüft, ob sich nicht auch ein geeigneter Bewerber mit deutschem Pass oder einem Pass aus einem anderen EU-Staat für die Stelle findet.
Diese Prüfung fällt seit der Gesetzesnovelle nun nach 15 Monaten weg. Zuvor durften die Menschen erst nach vier Jahren im gesamten Bundesgebiet einen Job suchen.