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Klage gegen Atomwaffen abgewiesen

Elke Koller mit der Klageschrift: "Auf der Fliegerhorst bei Büchel wird internationales Recht außer Kraft gesetzt."
Elke Koller mit der Klageschrift: "Auf der Fliegerhorst bei Büchel wird internationales Recht außer Kraft gesetzt." Foto: Kevin Rühle

Köln/Büchel – Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage von Elke Koller (Leienkaul/Kreis Cochem-Zell) gegen die Lagerung von Atomwaffen in Deutschland als unzulässig abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtes können allein die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Bundesgremien einschätzen, wie der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien. Die Strategie der nuklearen Abschreckung ist nach Ansicht der Kölner Richter zudem völkerrechtlich zulässig. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Verteidigungsministeriums.

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Köln/Büchel - Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage von Elke Koller (Leienkaul/Kreis Cochem-Zell) gegen die Lagerung von Atomwaffen in Deutschland als unzulässig abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtes können allein die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Bundesgremien einschätzen, wie der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung ...