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Koblenz
OLG Koblenz: Raser haften mit – auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners
Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw - insbesondere bei Dunkelheit - die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 % und damit massiv überschreitet, führt zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück.
Eine solche Geschwindigkeit ermöglicht es in ...