Koblenz/Zell
Marina: Neue Pläne statt Streit
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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord will nach Informationen unserer Zeitung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht in die Berufung gehen. Es hatte der SGD die Befugnis abgesprochen, auch über Hafenpromenade, Parkplatz und Bootsliegewiese am Hafen zu befinden.
Nach SGD-Ansicht kann eine Umplanung vor Ort schneller zum Ziel kommen als Gerichtsverfahren. Allerdings kann der Investor des 50-Millionen-Euro-Projekts die Zulassung der Berufung beantragen. us