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Limburg/Rhein-Lahn

Flugticket: Hat Bischof Tebartz-van Elst gelogen? Staatsanwalt prüft Vorwurf

Franz-Peter Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg, im Innenhof vor der Kapelle des Bischofshauses auf dem Areal der alten Vikarie gegenüber dem Limburger Dom.Die Staatsanwaltschaft Limburg geht drei Anzeigen nach. Dem Limburger Oberhirten wird vorgeworfen, eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. Foto: dpa
Franz-Peter Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg, im Innenhof vor der Kapelle des Bischofshauses auf dem Areal der alten Vikarie gegenüber dem Limburger Dom.Die Staatsanwaltschaft Limburg geht drei Anzeigen nach. Dem Limburger Oberhirten wird vorgeworfen, eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. Foto: dpa

Die Auseinandersetzung, die das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ mit dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst über dessen Aussage führte, er sei mit seinem Generalvikar Franz Josef Kaspar im Januar vorigen Jahres in der Businessclass nach Indien geflogen, hat möglicherweise wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung ein juristisches Nachspiel.

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Limburg/Rhein-Lahn - Die Auseinandersetzung, die das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ mit Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst über dessen Aussage führte, er sei mit seinem Generalvikar Franz Josef Kaspar im Januar vorigen Jahres in der Business Class nach Indien geflogen, hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Wie der Limburger Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf Anfrage bestätigt, liegen ...