Im Zuge des VW-Abgasskandals in der Autoindustrie sind auch die Abgastests vor der Erstzulassung neuer Modelle in die Kritik geraten. Die sogenannten Prüfdienste – Dekra, TÜV oder GTÜ, sind nicht nur für die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung zuständig, sondern auch für die Abgasprüfung bei der sogenannten Typgenehmigung neuer Modelle. Sie checken also, ob die Modelle grundsätzlich Grenzwerte für Stickoxide und CO2 einhalten. Doch was ist daran auszusetzen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Lesezeit: 2 Minuten
Wer sucht die Prüfdienste aus?
Die Prüfdienste werden vom Kraftfahrtbundesamt benannt und bekommen die Freigabe von der Deutschen Akkreditierungsstelle. Wer allerdings welches Modell vor der Erstzulassung überprüft, entscheiden die Autohersteller selbst. Sie beauftragen den jeweiligen Prüfdienst, wenn sie ein neues Modell auf den Markt bringen wollen.
Wer bezahlt die Prüfdienste?
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