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Rheinland-Pfalz

Nicht alle Akten können einfach weg

Nicht alle Akten können einfach weg Foto: miket - Fotolia

Großreinemachen im Büro: Nach dem Jahreswechsel haben viele das Bedürfnis, sich alter, nicht mehr benötigter Unterlagen zu entledigen, um Platz für Neues zu schaffen. Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz warnt aber: Einfach entsorgen geht nicht immer, denn da hat unter anderem der Fiskus ein Wörtchen mitzureden.

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So sind insbesondere Kaufleute verpflichtet, eine ganze Reihe von unternehmensrelevanten Vorgängen über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu archivieren. Aber auch für Freiberufler, Gewerbetreibende und selbst für Privatpersonen gibt es Aufbewahrungsfristen, die berücksichtigt werden müssen. 1 Aufbewahrungspflichtige und -fristen: Kaufleute und andere unternehmerisch Tätige sind verpflichtet, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, um ...